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Aktuelle Steuernews 03.Jul.2024

Energiekostenpauschale 2023 für Kleinst-/Kleinunternehmer:innen - Einreichung jetzt möglich!

Mit der Energiekostenpauschale 2 hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 167,50 € und 2.685 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2023 beantragt werden.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.


Anträge für die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 sind von 20.06.2024 bis 08.08.2024 möglich.


Weitere Informationen zur Energiekostenpauschale und die Möglichkeit zur Einreichung finden Sie unter:
https://www.energiekostenpauschale.at


Voraussetzung für die Beantragung der Energiekostenpauschale über das USP

Sie brauchen für Ihren Antrag:

  • ID Austria
  • Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP)
  • Branchenzuordnung nach ÖNACE
  • Jahresumsatz 2023 (ohne Nachweis darüber)

Die Unternehmer:innen brauchen keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen für die Antragstellung. Die Förderung landet nach positiver Prüfung in kurzer Zeit automatisch auf Ihrem Bankkonto.


Auf der Website www.energiekostenpauschale.at finden Sie alle Informationen zum Energiekostenpauschale (u.a. die FAQ) kompakt zusammengefasst.
Ein Hinweis aus den FAQ zur Antragstellung: Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden.
Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.

Ausgenommen vom Antrag sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbRs), Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.

Für offene Fragen steht auch die Hotline-Nummer +43 720 343 665 128 (Mo bis Do von 8:30 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:30 bis 14:00 Uhr) zur Verfügung.

Weitere FAQ´s zur Antragstellung finden Sie auch unter folgendem Link:
https://www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale.html
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

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HFP Steuerberater:innen

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