Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
Der erweiterte Lockdown-Umsatzersatz wird bis 31.12.2020 verlängert.
Der Fixkostenzuschuss (FKZII 800.000) kann seit 23.11.2020 über FinanzOnline beantragt werden!
Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den vom erweiterten Lockdown betroffenen Unternehmen bis zu 80% ihres Umsatzes ersetzt. Die Beantragung kann bis spätestens 15.12.2020 über FinanzOnline erfolgen.
Neben dem Künstler-Überbrückungsfonds der SVS, dem Härtefallfonds der WKO und dem COVID-19-Fonds des ksvf gibt es im November zwei weitere wichtige Fördermöglichkeiten, nämlich den Lockdown-Umsatzersatz und den Lockdown-Bonus.
Das Einkommensteuergesetz fördert Beteiligungen von Mitarbeitern am Unternehmen des Arbeitgebers dadurch, dass es den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von € 3.000 nicht erfasst.
Die vor kurzem veröffentliche Richtlinie des BMF gilt für Unternehmen, die direkt von den behördlichen Schließungen betroffen sind. Diese Unternehmen erhalten 80% des Umsatzes des Vergleichsmonats November 2019 bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro ersetzt.
Aufgrund der neuen Verordnung des Finanzministeriums und der Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase II, deren Genehmigung durch die EU-Kommission weiterhin noch ausständig ist, ergeben sich im Vergleich zum bisherigen Fixkostenzuschuss einige Änderungen und Verbesserungen.
Wie bereits in unseren Newslettern mitgeteilt, haben sich einige Fristen verschoben, weswegen wir für Sie zur leichteren Orientierung eine Terminübersicht 9-12/2020 erstellt haben.