Das neue EU-Umgründungsgesetz
Durch das EU-Umgründungsgesetz werden die grenzüberschreitende Sitzverlegung, Verschmelzung und Spaltung zur Neugründung neu geregelt. Das innerstaatliche Umgründungssteuergesetz erfährt dadurch aber keine Änderungen.
Seit 2016 bieten wir unseren Klient:innen die Nutzung unseres Klientenportals an. Das Klientenportal hat verschiedene Bereiche, welche je nach den Bedürfnissen der Klient:innen freigeschalten und von ihnen genutzt werden können.
Durch das EU-Umgründungsgesetz werden die grenzüberschreitende Sitzverlegung, Verschmelzung und Spaltung zur Neugründung neu geregelt. Das innerstaatliche Umgründungssteuergesetz erfährt dadurch aber keine Änderungen.
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei der Lieferung oder der erstmaligen Zulassung von Personenkraftwagen, Motorrädern und Quads in Österreich fällig wird. Davon ausgenommen können Kraftfahrzeuge sein, die als Oldtimer einzustufen sind.
Photovoltaikanlagen erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit, die mit dem geringen Aufwand der Errichtung, dem steigenden Strompreis und steuerlichen Begünstigungen begründet ist. Errichtet eine Privatperson eine Photovoltaik-Anlage, kann dies ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Auswirkungen haben.
In welcher Umsatzsteuervoranmeldung ist der Vorsteuerabzug durchzuführen: in jenem Monat, in dem die Rechnung ausgestellt wurde oder in jenem, in dem die Rechnung beim Unternehmer eingegangen ist?
Oft wird versucht, die eigene Wohnung steueroptimal durch Vermietung an sich selbst zu nutzen. Allerdings werden solche Vermietungen als steuerlich unbeachtliche Gebrauchsüberlassung gewertet. Dazu hat sich erst kürzlich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) geäußert.
Lohnsteuerpflichtige Einkünfte werden meistens nach Ablauf des Kalenderjahres „veranlagt“, das heißt vom Finanzamt in einem Einkommensteuerbescheid erfasst, wobei die Steuer neu berechnet und der während des Jahres einbehaltenen Lohnsteuer gegenübergestellt wird. Die Veranlagung erfolgt entweder freiwillig (Antragsveranlagung) oder zwingend (Pflichtveranlagung). Weiters gibt es auch noch die antragslose Veranlagung.
In unserer letzten Ausgabe haben wir Sie über die Verlängerung des Energiekostenzuschusses I und den neu angekündigten Energiekostenzuschuss II informiert. Wir möchten Sie weiterhin zu diesem Thema auf dem Laufenden halten und haben Ihnen nachstehend die bisher ergangenen Neuigkeiten zusammengefasst:
Wir starten das Jahr 2023 gleich mit einigen Neuerungen in der Einkommensteuer. Wegen der Inflationsanpassung (Stichwort: Entfall der kalten Progression) ändern sich nicht nur die Werte der einzelnen Tarifstufen, sondern auch Absetz- und Freibeträge. Eine Reihe von veränderlichen Werten, wie die Sachbezugswerte und andere in der Personalverrechnung wichtige Bezugsgrößen, werden überblicksmäßig dargestellt.
Aufgrund der weiterhin enormen Teuerung im Bereich der Energiekosten hat die Bundesregierung am 22. Dezember 2022 weitere Unterstützungen dafür der Öffentlichkeit präsentiert. Neben der Ausweitung des Förderzeitraum des Energiekostenzuschusses I (EKZ I) bis Ende Dezember 2022 wurde der Energiekostenzuschuss II (EKZ II) vorgestellt.