Energiekostenpauschale für Kleinst-/Kleinunternehmer:innen - Einreichung jetzt möglich!
Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2.475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.
Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.
Weitere Informationen zur Energiekostenpauschale und die Möglichkeit zur Einreichung finden Sie unter:
https://www.energiekostenpauschale.at
Voraussetzung für die Beantragung der Energiekostenpauschale über das USP
Sie brauchen für Ihren Antrag:
- Handysignatur oder ID Austria
- Zugang zum Unternehmensserviceportal
- Branchenzuordnung nach ÖNACE
- Jahresumsatz 2022 (ohne Nachweis darüber)
Die Unternehme:innen brauchen keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen für die Antragstellung, das Ausfüllen der Selbsterklärung im Antragsformular genügt. Die Förderung landet nach positiver Prüfung in kurzer Zeit automatisch auf Ihrem Bankkonto.
Auf der Website www.energiekostenpauschale.at finden Sie alle Informationen zum Energiekostenpauschale (u.a. die FAQ) kompakt zusammengefasst.
Ein Hinweis aus den FAQ zur Antragstellung: Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden.
Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.
Für offene Fragen steht auch die Hotline-Nummer +43 1 890 80 6776 (Mo bis Do von 8:30 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:30 bis 14:00 Uhr) zur Verfügung.
Weitere FAQ´s zur Antragstellung finden Sie auch unter folgendem Link:
https://www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale.html
Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
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